ALLGEMEINE

 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen Herzsprung Eventdesign– Inhaberin Saskia Grams – nachfolgend „Vermieter“ – genannt und dem Auftraggeber – nachfolgend „Mieter“ – genannt, kommt nachfolgend auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Vertrag zustande.

Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand aller Angebote und Verträge sind die AGB des Vermieters.

1.2. Mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes erkennt der Mieter diese AGB an. Diese finden uneingeschränkte Anwendung, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung schriftlich abgeschlossen wurde. Alle Absprachen zwischen Vermieter und Mieter bleiben bis zu deren schriftlicher Bestätigung unverbindlich.

2. Gegenstand der Vermietung

2.1. Gegenstände der Vermietung sind die in dem bestätigten Angebot angegebenen Mietmöbel sowie Dekorationsartikel.

2.2. Die Mietgegenstände sind das Eigentum des Vermieters.

2.3. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietgegenstände für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der vereinbarten Veranstaltung. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich geringfügige Abweichungen in Maß und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.

2.4. Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände durch den Vermieter an den Mieter und endet erst mit deren Rückgabe.

2.5 Jegliche Untervermietung ist untersagt.

3. Mietdauer und Mietpreise

3.1. Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter schriftlich vereinbart. Der Mietzeitraum (2.4.) beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände und endet erst mit deren Rückgabe.

3.2. Eine Mieteinheit beträgt 4 Tage, sofern dies nicht anderes durch eine abweichende Erklärung schriftlich vereinbart wurde.

3.3. Die angebotenen Mietpreise gelten für eine Mieteinheit. Werden die gemieteten Gegenstände vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

3.4. Der Mietpreis beinhaltet weder den Transport (Anlieferung und Abholung), den Auf-und Abbau der Mietgegenstände oder sonstige Leistungen. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

4. Zahlungsmodalitäten

4.1. Die Rechnungsstellung durch den Vermieter erfolgt in der Regel nach durchgeführter Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum vollständig zu begleichen.

4.2. Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei der Erstellung des Angebots nicht bekannt waren. Der Vermieter behält sich das Recht vor in der erstellten Rechnung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, dem Mieter in Rechnung zu stellen. Die Abschlussrechnung ist sofort fällig.

5. Lieferung und Abholung durch den Vermieter

5.1. Die Auslieferung der Mietgegenstände erfolgt ab Lager des Vermieters.

5.2. Für die Auslieferung und Abholung gelten die im Mietangebot genannten Kostensätze.

5.3. Die Anlieferung und Abholung beinhaltet keine Auf- und Abbaukosten der Mietgegenstände. Ist dies ebenfalls gewünscht, kann dies durch eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung hinzu gebucht werden. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.

5.4. Die Auslieferung und Abholung erfolgt nach Rücksprache beider Parteien. Der Zeitpunkt wird mit Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen sind nachträglich nur durch Rücksprache möglich und können nicht garantiert werden.

5.5. Die Auslieferung und Abholung erfolgt bis zum Aufstellort. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände problemlos durch alle baulichen Hindernissen (z.B.: Türen, Treppenhäuser) durch den Vermieter transportiert werden können. Der Vermieter behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Vorgaben, die dadurch entstehende zeitliche Verzögerung und Mehrarbeit mit 25,00 EUR pro Personalstunde gesondert in Rechnung zu stellen.

5.6. Der Mieter ist verpflichtet zum Zeitpunkt der Übergabe bei Auslieferung, die Mietgegenstände auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen, sowie dies dem Vermieter schriftlich zu bestätigen. Verzichtet der Mieter auf diese Überprüfung, ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen. Beanstandungen sind schriftlich festzuhalten.

5.7. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter muss zum Zeitpunkt der Auslieferung vor Ort sein. Ist dies nicht der Fall, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Eine spätere Mängelanzeige ist dann ausgeschlossen und wird nicht anerkannt.

5.8. Der Mieter erhält die Mietgegenstände ordnungsgemäß verpackt und sortiert. Bei Abholung müssen diese daher im gleichen Zustand zu der vereinbarten Uhrzeit transportfähig bereit stehen. Die Mietgegenstände müssen entsprechend mit Wasser und einem sanften Reinigungsmittel gesäubert und von groben Verschmutzungen befreit sein. Sollte es zu hartnäckigen Verunreinigungen gekommen seien, sind diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und aus Gründen der Sorgfalt nicht selbst zu entfernen, da dies zu einer weitreichenderen Beschädigung führen kann.

6. Selbstabholung durch den Mieter

6.1. Der Mieter kann nach schriftlicher Vereinbarung die Mietgegenstände ab Lager des Vermieters selbst abholen und zurückbringen.

6.2. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.

6.3. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben.

7. Sorgfaltspflicht

7.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Die Mietgegenstände sind vor der Witterung zu schützen und ordnungsgemäß zu lagern.

7.2. Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände in unveränderten und einwandfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Ebenfalls erfolgt kein Preisnachlass, da die Mietdauer laut schriftlich bestätigten Angebot maßgebend ist.

7.3. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

7.4. Der Mieter verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden.

7.5. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Bei Verlust sowie Beschädigung von Mietgegenständen muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Dieser wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Kündigung des Mietvertrages

8.1. Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag mit dem Vermieter zu kündigen. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Falle der Kündigung gelten folgende Stornierungskosten:

• Bis 6 Monate vor Mietbeginn / Leistungsdatum: 50% des Gesamtauftrages

• Weniger als 6 Monate vor Mietbeginn / Leistungsdatum: 100% des Gesamtauftrages

mindestens aber die Kosten für individuelle Anfertigungen, individuelle Materialanschaffungen sowie bereits angefallene Personalkosten in der Planungsphase.

8.2. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet. Der Mieter hat die gelieferten bzw. abgeholten Mietgegenstände unverzüglich nach deren Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Farbunterschiede, Unebenheiten der Oberfläche oder ähnliche Merkmale der Mietgegenstände sind keine Mängel, sondern charakteristische Merkmale. Diese ergeben keinen Anspruch auf Nachbesserung, Nachlieferung, Kündigung oder Rücktritt durch den Mieter.

8.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden. Eine Nachlieferung scheidet aus. Schlagen Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurück treten oder den Preis mindern.

9. Haftung des Mieters

9.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter.

9.2. Im Falle von Beschädigungen oder Verlust durch Dritte haftet der Mieter.

9.3. Es besteht keine Versicherung für die Mietgegenstände. Mit Übernahme der Mietgegenstände geht die Haftung auf den Mieter über. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Mietdauer zu versichern.

9.4. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung der Mietgegenstände resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

9.5. Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Mietgegenstände trägt der Mieter selbst.

10. Haftung des Vermieters

10.1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten.

10.2. Der Vermieter haftet nur für Schäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch den Vermieter verursacht wurden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich hierbei auf den vertragstypischen Schaden.

10.3. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung ausgeschlossen.

11. Widerrufsrecht

11.1. Der Mieter hat das Recht den Vertrag, welcher durch das Unterzeichnen des Mietangebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB zu aktualisieren.

12.2. Der Erfüllungsort ist Gelnhausen.

12.3. Gerichtsstand ist Gelnhausen, sofern der Kunde Kaufmann ist.

12.4. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

Stand: Gelnhausen, 05.02.2020

Saskia Grams
Herzsprung Eventdesign
Gelnhäuser Straße 33
63571 Gelnhausen
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